Verlag C.H.Beck München

Bihr/Fuchs/Krauskopf/Lewering (Hrsg.)

SGB IX

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Bearbeitetet von Dr. Fritz Baur, Prof. Dr. Dietrich Bihr, Helmut Breitkopf,

Dr. Friedrich-Wilhelm Dopatka, Axel Dorlas, Harry Fuchs, Hans Gerwinn, Dr. Alexander Hoff,

Dr. Dieter Krauskopf, Eckhart Lewering, Heinz Löffler, Dr. Michael Quaas,

Dr. Hans-Günther Ritz, Joachim Schneider-Bodien, Reinhild Waldeyer-Jeebe und Dr. Holger Zuck

2002. Rund 900 Seiten. Im Ordner ca. 68,– Euro  ISBN 3-406-49132-4  erschienen im Juni 2002

Immer aktuell durch Loseblatt

 

Das neue SGB IX

faßt das Recht und die Rehabilitation behinderter Menschen erstmals in einem einheitlichen Regelungswerk zusammen. Doch wie gewinnen Sie den sicheren Überblick über das neue Recht?

Dieser Kommentar

ist der kompetente Ratgeber für alle, die täglich mit Fragen des Behindertenrechts und der Rehabilitation zu tun haben. Der Bihr/Fuchs/Krauskopf/Lewering  

• erläutert die im SGB IX zusammengefassten Vorschriften praxisgerecht und lösungsorientiert

• garantiert durch Herausgeber und Autoren höchste Sachkompetenz

• stellt als Loseblattwerk die aktuelle Kommentierung gesetzlicher Änderungen sicher, insbesondere auch der von den  Rehabilitationsträgern zu gestaltenden Durchführungsregelungen (z. B. Gemeinsame Empfehlungen)

• enthält auch weitere, nicht in das SGB IX aufgenommene Bestimmungen aus dem Bereich des Behindertenrechts. Mit diesem Hintergrundwissen lassen sich alle Fälle besser lösen.

Das Grundwerk enthält bereits alle zentralen Vorschriften zu  Teil 1 des SGB IX fertig kommentiert. In Teil 2 sind folgende praxiswichtigen Abschnitte komplett erläutert:

• Geschützter Personenkreis (§§ 68-70)

• Kündigungsschutz (§§ 85-92)

• Vorschriften über die Schwerbehindertenvertretung (§§ 93-100)

• Widerspruchsverfahren (§§118-121)

• Unentgeltliche Beförderung behinderter Menschen im ÖPNV  (§§ 145-154)

• Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften (§§ 155-160)

Die Ergänzungslieferungen komplettieren das Werk rasch.

Herausgeber und Autoren

bürgen durch ihre berufliche Tätigkeit und ihre Ratgeberfunktion bei der Konzeption und Umsetzung des SGB IX für die Spitzenqualität und Alltagstauglichkeit der Kommentierung.